Konfirmation ist eines der sieben Sakramente, die von der Kirche Katholisch. Man erhält sie nur einmal im Leben. Ein Firmkandidat sollte zwischen 14 und 18 Jahre alt sein (unter bestimmten Umständen kann die obere Altersgrenze natürlich höher liegen), getauft sein, regelmäßig seinen Glauben praktizieren und die Heilige Kommunion empfangen. Durch das Sakrament der Firmung wird die Gabe des Heiligen Geistes verliehen.

Für junge Katholiken ist die Firmung nach der Taufe und der heiligen Kommunion die nächste Stufe ihrer geistigen Entwicklung. Es ist ein besonderes Ereignis. Denn die Firmung wird vom Bischof selbst gespendet. Die Kandidaten, die an diesem Sakrament teilnehmen, wählen eine Name einer der Heiligen, die von der  Katholische Kirche. Ihre Aufgabe ist es auch, einen Zeugen zu wählen, der sie beim Empfang des Sakraments begleitet.

In dieser Situation stellt sich oft die Frage, ob Elternteil Kann ein Elternteil Zeuge der Konfirmation sein? Die Antwort ist eindeutig: Ein Elternteil kann nicht Zeuge der Konfirmation sein. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Codex des kanonischen Rechts. Wer kann in diesem Fall der Konfirmation beiwohnen? Eine Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, katholisch ist, getauft wurde, das Sakrament der Eucharistie und der Firmung empfangen hat und kein Elternteil der gefirmten Person ist.