Do Kirche zahlt Steuern in Polen? Muss Kirche versteuert Spenden?

Besteuerung Kirche Dies ist ein ziemlich häufiges Thema in der öffentlichen Debatte. Einerseits Webseiten Es ist logisch, dass eine kirchliche Institution keinen Einfluss auf den Staat nehmen sollte, noch sollte sich der Staat in das innere Leben der Gläubigen einmischen. Was aber Geschichte mit dem Geld, das die Gläubigen ausgeben für Kirche?

Es sollte mit der Tatsache beginnen, dass alle religiösen Vereinigungen von der Führung von Steueraufzeichnungen befreit sind. Es ist also nicht genau bekannt, wie viel Geld bei den kirchlichen Einrichtungen hereinkommt und wie viel herausgeht. Das Bargeld, das bei jeder Art von Masse ob Dienstleistungen geht natürlich nicht in Ihre Tasche Priester. Sie wird auch nicht in irgendeiner Weise extern aufgezeichnet. Daher ist es logisch, dass diese Gelddie nicht der Besteuerung unterliegen. Sie sollen für die Instandhaltung von Gebäuden verwendet werden kirchlicheigene Ausgaben und wohltätige Zwecke. Solche Umsätze hängen in erster Linie vom Volumen der der Gemeinde und die Anzahl der Gläubigen. Dieses Geld sollte als das Geld betrachtet werden, mit dem die Gläubigen ihre eigenen Gemeindensie freiwillig aufgegeben werden. Von Webseiten legalsollte sie als eine Art Steuererleichterung betrachtet werden.

Anders verhält es sich mit dem Geld, das sie verdienen Priester für ihre Arbeit. Im juristischen Sinne sind dies normale Einkünfte und damit steuerpflichtig. Priester haben zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Abrechnung nach allgemeinen Regeln, d. h. in in Form von Einkommensteuer oder einen Pauschalbetrag zahlen. Die Höhe des gezahlten Pauschalbetrags hängt von der Größe der der Gemeinde Das heißt, über die Anzahl der Gläubigen unter einer bestimmten Pfarrei. Eine weitere Möglichkeit, etwas Geld zu verdienen Priester ist auch Schularbeit, die sie ebenfalls nach den üblichen Steuerregeln abrechnen.

Zahlt die Kirche Schenkungssteuer?

Treu können auch spenden an Kirche Spenden. Für die Übertragung von Spenden Die Gläubigen werden durch Einkommenssteuerabzüge gefördert, die der Staat demjenigen gewährt, der eine solche Spende tätigen möchte. Die Entlastungsgrenze liegt bei 6 Prozent des Jahreseinkommens des Steuerpflichtigen. Dies ist die sogenannte Spende um zu Anbetung. Außerdem gibt es Spende für wohltätige und soziale Zwecke Kirche (z.B. alle Arten von Hospizen, Nachtunterkünften, Kantinen). In diesem Fall erhält der Steuerzahler die Möglichkeit, den gesamten gespendeten Betrag von der Steuer abzuziehen, ohne Ober- und Untergrenze. Gleiche Kirchen zahlen Sie keine zusätzliche Schenkungssteuer.

Sie müssen weisen auch auf die Tatsache von Grundsteuervergünstigungen und -befreiungen hin. Alle diejenigen, die durch Kirche wird verwendet für die Zwecke von Anbetung sind vollständig von der Steuerpflicht befreit. Die Befreiung umfasst auch Residenzen Priester i Mönche (zum Beispiel Pfarreien und Klöster), Schulen und Seminare, Klöster kontemplativ, Häuser Bildung von Ordensgemeinschaften, Häuser für Priester Rentner und für Schwestern im Ruhestand, oder zumindest die kircheneigenen Räumlichkeiten und Wohnteile.