Besteuerung der Kirche ist ein ziemlich häufiges Thema in der öffentlichen Debatte. Einerseits ist es logisch, dass eine kirchliche Institution keinen Einfluss auf den Staat haben sollte, noch sollte sich der Staat in das innere Leben der Gläubigen einmischen. Was aber Geschichte mit dem Geld, das die Gläubigen ausgeben für Kirche? Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass alle religiösen Vereinigungen von der Pflicht zur Führung von Steuerunterlagen befreit sind. Es ist daher nicht genau bekannt, wie viel Geld in und aus kirchlichen Einrichtungen fließt. Das Geld, das während einer Messe oder eines Gottesdienstes gesammelt wird, fließt natürlich nicht in die Taschen der Priester.

Es wird auch nicht in irgendeiner Weise extern aufgezeichnet. Daher ist es logisch, dass diese Gelddie nicht der Besteuerung unterliegen. Sie werden für den Unterhalt der kirchlichen Gebäude, eigene Ausgaben und karitative Zwecke verwendet.

Diese Einnahmen hängen in erster Linie von der Größe der Gemeinde und der Zahl der Gottesdienstbesucher ab. Dieses Geld sollte als Geld betrachtet werden, das die Gläubigen zur Unterstützung ihrer Gemeinschaft verwenden, es wird freiwillig gegeben. In rechtlicher Hinsicht ist dies als eine Art Steuerabzug zu betrachten. Die Gläubigen können der Kirche auch Spenden zukommen lassen. Die Gläubigen werden ermutigt, durch die Einkommenssteuerfreibeträge, die der Staat einer Person gewährt, die eine solche Spende tätigen möchte, zu spenden. Die Obergrenze für den Steuerfreibetrag liegt bei 6 % des Jahreseinkommens des Steuerpflichtigen. Dies wird als Spende für gottesdienstliche Zwecke bezeichnet.